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Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeber­schutzgesetz (HinSchG)

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber ab dem 02.07.2023 die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Damit sollen Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen geschützt und die Prozesse rund um diese Meldungen transparent reguliert werden. Wichtig ist, dass nur solche vermeintlichen Verstöße gemeldet werden können, die im Gesetz in § 2 benannt sind.

Das nachfolgende Formular dient dazu, Verstöße gegen gesetzliche Regelungen, beziehungsweise interne Compliance-Vorschriften melden zu können. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Verstöße gemeldet werden sollen, die im direkten Zusammenhang oder dem Umfeld der Wendel GmbH stehen. Verstöße, die keinen Bezug zur Wendel GmbH aufweisen, werden nicht weiterbearbeitet.
Nur Hinweise, die mindestens einen begründeten Anfangsverdacht über einen Verstoß aufweisen, sind bearbeitbar. Konkrete Daten, Fakten oder andere Nachweise sind daher im Meldevordruck anzugeben. Ansonsten wird der Hinweis nicht bearbeitet.

Alle Meldungen werden gemäß § 8 HinSchG vertraulich behandelt.

Beispiele für melderelevante Kategorien von Verstößen

  • Diebstahls-, Untreue- und Bereicherungsdelikte
  • Exportkontrollverletzungen, Verletzung von Sanktionen
  • Fälle von sexueller Belästigung, Diskriminierung, Rassismus
  • Rechnungslegungs- und Buchführungsverstöße
  • Schwere Verletzungen der körperlichen und psychischen Unversehrtheit
  • Schwere Verstöße gegen geltende interne Regelungen
  • Veröffentlichungen, die dem Ruf des Unternehmens schaden
  • Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
  • Verstöße gegen intern geltende Compliance-Vereinbarungen
  • Verstöße im Zusammenhang arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben
  • Verletzungen der Privatsphäre, des Datenschutzes bzw.
  • Informationssicherheitsverstöße
  • Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften und/oder
  • Nichteinhaltung von produktbezogenen Umweltvorschriften
  • Kinderarbeit, Zwangsarbeit und/oder Menschenhandel

Meldevordruck

Den ausgefüllten Meldevordruck senden Sie bitte an: compliance@wendel-email.de

Vordruck herunterladen (PDF)
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ist Deutschlands größter Email-, Glasuren- und Engobenhersteller mit eigener Frittenschmelze und Mahlwerk. Pionier und Top-Innovator seit 1932. B-to-B-Experte von Rohstoff bis zum Qualitätsprodukt. Markenführend bei Emails und Dachziegel-Glasuren in Europa. Weltmarktführer für Gusspuderemails. Qualität ist unser Rezept. Emails und Glasuren unsere Leidenschaft.

Glossar

Email

Nach RAL 529 A (1940) ist Email eine durch Schmelzen oder Fritten entstandene Masse mit anorganischer, in der Hauptsache oxidischer Zusammensetzung, die in einer oder mehreren Schichten, teils mit Zuschlägen, auf metallische Werkstücke aufgeschmolzen worden ist.

Emailfritten

Abhängig vom Abschreckvorgang der Schmelze entstehen körnige Granalien beim Abschrecken mit Wasser oder schuppenförmige Produkte, sogenannte Flakes, bei der Kühlung zwischen Walzen. Granalien und Flakes werden als Emailfritten bezeichnet.

Coil Coating

Coil-Coating (Bandbeschichtung) ist ein industrielles Verfahren, in dem gewalzte Stahl- und Aluminiumbänder kontinuierlich beschichtet werden.

RTU & RTM

RTU
Ready to use, gebrauchsfertig

RTM
Ready to mill, mühlenfertig

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